Ersatzversorgung
Die Belieferung Ihrer Anlage per Ersatzversorgung erfolgt dann, wenn Ihr Gasbezug keiner Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann (§38 EnWG). Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn
- Ihr bisheriger Lieferant die Belieferung Ihrer Anlage beendet und kein neuer Lieferant fristgerecht die Belieferung anmeldet.
- bei einem Neuanschluss keine Anmeldung eines Lieferanten vorliegt
- Ihr Lieferant seinen Pflichten nicht nachkommt und infolgedessen der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt wird. Dies betrifft insbesondere die Einspeisung der Energie, die seine Kunden beziehen, und die Bezahlung der Netzentgelte.
Für die Ersatzversorgung ist nach §38 EnWG der „Grundversorger“ zuständig.
Der Grundversorger für unser gesamtes Gasverteilnetz ist die
EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft
Bereich Energievertrieb
Unterer Brühl 2
73479 Ellwangen
Nähere Informationen über deren Bedingungen und Preise erhalten Sie hier


