Netznutzungsvertrag

In der Regel schließen Sie mit Ihrem Lieferanten einen „all-inclusive-Vertrag“ (d.h. ein Vertrag, der neben der reinen Energielieferung von Strom auch die Netznutzung beinhaltet) ab; Ihr Lieferant organisiert dann den Netzzugang und erledigt alle mit Ihrer Belieferung verbundenen Maßnahmen, sodass Sie sich hinsichtlich Netzzugang und Netznutzung um nichts zu kümmern brauchen.

Falls Sie mit Ihrem Lieferanten einen reinen Energieliefervertrag (d.h. exklusive Netznutzung und Netzentgelten) abschließen wollen, müssen Sie die Netznutzung selbst wahrnehmen. Um dieses Rechtsverhältnis zu regeln, schließen wir mit Ihnen einen Netznutzungsvertrag ab. Ein Mustervertrag kann hier heruntergeladen werden.

Die Netzentgelte für die Nutzung unseres Gasnetzes rechnen wir in diesem Fall direkt mit Ihnen ab. Unabhängig davon benötigen Sie einen Lieferanten, der zu Ihrer Belieferung u.a. für folgende Aufgaben verantwortlich ist:

  • Anmeldung Ihrer Entnahmestelle mindestens 1 Monat vor Lieferbeginn
  • Einspeisung Ihres prognostizierten Energiebedarfes ins Netz
  • Kostentragung für von dieser Prognose abweichende Energieentnahme

Wenn Sie einen Netznutzungsvertrag mit uns abschließen wollen, kommen Sie bitte auf uns zu:

Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH
Netzwirtschaft
Herr Conrad
Unterer Brühl 2
73479 Ellwangen
Tel 07961 9336-1460
Fax 07961 9336-65 1460
E-Mail netznutzung@ng-o.com