Anschlussnutzungsvertrag

In der Regel schließen Sie mit Ihrem Lieferanten einen „all-inclusive-Vertrag“ (d.h. ein Vertrag, der neben der reinen Energielieferung von Strom auch die Netznutzung beinhaltet) ab; Ihr Lieferant organisiert dann den Netzzugang und erledigt alle mit Ihrer Belieferung verbundenen Maßnahmen, sodass Sie sich hinsichtlich Netzzugang und Netznutzung um nichts zu kümmern brauchen. Lediglich die Anschlussnutzung ist im Lieferantenrahmenvertrag nicht geregelt und wird von Ihnen direkt ausgeübt.

Wenn Ihre Anlage am Niederspannungsnetz angeschlossen ist, ist die Anschlussnutzung in der Niederspannungsanschlussverordnung (§3 NAV) geregelt, weiterer vertraglicher Vereinbarungen bedarf es nicht.

Andernfalls (z.B. beim Anschluss Ihrer Anlage an das Mittelspannungsnetz) schließen wir einen Anschlussnutzungsvertrag mit Ihnen ab. Ein Mustervertrag kann hier heruntergeladen werden.

Wenn Sie einen Anschlussnutzungsvertrag mit uns abschließen wollen, kommen Sie bitte auf uns zu.

Anmerkung:

Falls Sie mit Ihrem Lieferanten einen reinen Energieliefervertrag (d.h. exklusive Netznutzung und Netzentgelten) abschließen wollen, müssen Sie die Netznutzung selbst wahrnehmen. Um dieses Rechtsverhältnis zu regeln, schließen wir mit Ihnen einen Netznutzungsvertrag ab, der auch die Anschlussnutzung beinhaltet.