Preisblätter
In der Regel schließen Sie mit Ihrem Lieferanten einen „all-inclusive-Vertrag“ (d.h. ein Vertrag, der neben der reinen Energielieferung von Strom auch die Netznutzung beinhaltet) ab; Ihr Lieferant bezahlt dann an uns die Netzentgelte und berechnet sie an Sie weiter bzw. sie sind in Ihrem Strompreis enthalten.
Falls Sie mit Ihrem Lieferanten einen reinen Energieliefervertrag (d.h. exklusive Netznutzung und Netzentgelten) abgeschlossen haben (siehe Netznutzungsvertrag ), rechnen wir die Netzentgelte direkt mit Ihnen ab.
Zur Bestimmung Ihres Entgeltes für die Netznutzung mit Lastgangzählung benötigen Sie diese Daten:
- Netzebene in Ihrer Entnahmestelle (z.B. Mittel- oder Niederspannungsnetz)
- Jahresarbeit E in kWh (bezogene Energie)
- Maximaljahresleistung P in kW (höchster viertelstündlicher Leistungsmittelwert im Abrechnungsjahr)
- Daraus abgeleitet die Jahresbenutzungsdauer in h/Jahr (errechnet aus E / P)
- Gemäß §19(2) StromNEV sind in bestimmten Fällen individuelle Netzentgelte anzuwenden. Nähere Details finden Sie hier.
Damit gelten für Sie folgende Preisbestandteile:
- Arbeitspreis nach Preisblatt 1 (Jahresbenutzungsdauer mindestens 2.500 h/a) bzw.
Preisblatt 2 (Jahresbenutzungsdauer kleiner als 2.500 h/a) - Preis für Messung und Abrechnung Preisblatt 4
- Zuschlag aufgrund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) nach Preisblatt 6
- Zuschlag gemäß §19(2) StromNEV nach Preisblatt 8
Konzessionsabgabe
Es wird der mit der Gemeinde im Konzessionsvertrag vereinbarte Satz berechnet.


