Preisblätter

In der Regel schließen Sie mit Ihrem Lieferanten einen „all-inclusive-Vertrag“ (d.h. ein Vertrag, der neben der reinen Energielieferung von Gas auch die Netznutzung beinhaltet) ab; Ihr Lieferant bezahlt dann an uns die Netzentgelte und berechnet sie an Sie weiter bzw. sie sind in Ihrem Gaspreis enthalten.

Falls Sie mit Ihrem Lieferanten einen reinen Energieliefervertrag (d.h. exklusive Netznutzung und Netzentgelten) abgeschlossen haben (siehe Netznutzungsvertrag ), rechnen wir die Netzentgelte direkt mit Ihnen ab.

Zur Bestimmung Ihres Entgeltes für die Netznutzung mit Lastgangzählung benötigen Sie diese Daten:

    • Jahresarbeit E in kWh (bezogene Energie)
    • Maximaljahresleistung P in kW (höchster stündlicher Leistungsmittelwert im Abrechnungsjahr)

Damit gelten für Sie folgende Preisbestandteile:

    • Arbeits- und Leistungspreis nach Preisblatt 1
    • Preis für Messung und Abrechnung Preisblatt 3
    • Konzessionsabgabe
      Es wird der mit der Gemeinde im Konzessionsvertrag vereinbarte Satz berechnet.