Speicherheizung/ Wärmepumpe
Seit dem 1. Juli 2003 können Kunden mit elektrischen Speicherheizungsanlagen im Netz der Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH bzw. ihres Vorgängers EnBW ODR nach dem Verfahren der temperaturabhängigen Lastprognose beliefert werden. Dieses Lastprognoseverfahren wurde vom Verband der Netzbetreiber (VDN) und der Universität Cottbus erarbeitetet. Es ist im VDN-Praxisleitfaden „Lastprofile für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen“ beschrieben.
Ab dem 1. Mai 2005 können auch Wärmepumpenanlagen nach dem vorgenannten Verfahren beliefert werden.
Die Regelungen des Lieferantenrahmenvertrages sind maßgebend.
Informationen und Festlegungen
Gemäß dem VDN-Praxisleitfaden für Netzbetreiber stellt die Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH für ihr Netz folgende Informationen und Festlegungen bereit:
- Die Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH wendet für alle Speicherheizungs- bzw. Wärmepumpenanlagen in ihrem Netzgebiet jeweils ein gemeinsames, temperaturabhängiges Lastprofil mit einer Kurvenschar in 1°C-Schritten an.
- Maßgebliche Temperaturmessstelle für die Tagesmitteltemperatur ist die Messstelle des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Stuttgart-Echterdingen (Flughafen Stuttgart, Messstellennummer 10738).
- Hier können Sie die Istwerte der Tagesmitteltemperaturen Stuttgart-Echterdingen ab dem Jahr 1999 abfragen. Die Tagesmitteltemperaturen des laufenden Jahres werden monatsweise aktualisiert.
Wichtiges zu Anmeldung und Prognose
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung Ihrer Speicherheizungs- oder Wärmepumpenanlage und bei der Lastprofilprognose für die Fahrplanmeldung, dass für die Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH folgende Punkte gelten:
- Die Bezugstemperatur für Speicherheizungs- und Wärmepumpenprofile ist +17°C.
- Die Begrenzungskonstante ist bei Speicherheizungsanlagen auf „null“ und bei Wärmepumpenanlagen auf „eins“ gesetzt.
- Wir verwenden die Tagesmitteltemperatur zum Ausrollen der Speicherheizungs- und Wärmepumpenprofile.
- Das Lastprofilverfahren wird für Speicherheizungsanlagen mit Jahresarbeitszählung in unserem Niederspannungsnetz ohne Beschränkungen bezüglich der Maximalleistung und Jahresarbeit angewandt. Das bedeutet: Die Lastprofilanwendungsgrenzen 100.000 kWh/a gilt hier nicht.
- Auf Wärmepumpenanlagen trifft die übliche Lastprofilanwendungsgrenze jedoch zu.
- Alternativ bauen wir auf Wunsch des Lieferanten und/oder Kunden, einen Maximum- oder Lastgangzähler ein. Das Netznutzungsentgelt errechnet sich in diesem Fall aus Leistungs- und Arbeitspreis gemäß Preisblatt 1 bzw. 2.
- Für Speicherheizungs- und Wärmepumpenanlagen, die mittels Lastprofilverfahren beliefert werden sollen, ist im Best-practice-Datenaustauschformat im Feld "Zählverfahren" E02 (=Lastprofilkunde) anzugeben.
- Für den spezifischen Stromverbrauch (a-1) und den Periodenstromverbrauch der Speicherheizungs- oder Wärmepumpenanlage (A-1) sind die von uns vorgegebenen Werte maßgebend. Diese Vorgehensweise weicht vom VDN-Praxisleitfaden ab. (Wir gehen hier analog zum Lastprofilverfahren der EnBW vor.)
- Bei Zweizähleranlagen mit getrennter Messung für Allgemeinverbrauch und Speicherheizungs- bzw. Wärmepumpenverbrauch muss jeder Zählpunkt durch den Lieferanten getrennt angemeldet werden. Es sind somit verschiedene Lieferanten für Speicherheizungs- bzw. Wärmepumpenverbrauch und Allgemeinverbrauch möglich.
- Bei Einzähleranlagen mit Zweitarifumschaltung ist keine Aufteilung auf Allgemein- und Wärmepumpenverbrauch möglich. (Allgemein- und Wärmepumpenverbrauch gemeinsam über einen Zähler erfasst.) Die Netznutzung für Wärmepumpenanlagen ohne separate Messung erfolgt zu den Konditionen für Anlagen mit reinem Allgemeinverbrauch.
- Bei Einzähleranlagen mit Zweitarifumschaltung wird die NT-Arbeit als Speicherheizungsverbrauch und die HT-Arbeit als Allgemeinverbrauch angesetzt. Die Lastprofile werden gemäß Prognoseverbrauch skaliert. Einzähleranlagen werden durch den Lieferanten als eine Kundenanlage angemeldet und können deshalb nur von einem Lieferanten beliefert werden.
Bei Einzähleranlagen mit Eintarifzählung und gemischtem Heizungs- oder Wärmepumpenverbrauch und Allgemeinverbrauch ist keine Aufteilung auf Allgemein- und Heizungs- bzw. Wärmepumpenverbrauch möglich. Die Netznutzung ist nur zu den Konditionen für Anlagen mit reinem Allgemeinverbrauch möglich. Alternativ kann der Lieferant bei uns einen kostenpflichtigen Umbau der Zähleinrichtung beauftragen.


