Leitfaden
Zur Bestimmung des Entgeltes für die Netznutzung eines Kunden mit Leistungsmessung sind zunächst seine Kundendaten erforderlich:
- Ort und Spannungsebene (in kV) der Entnahmestelle
- Jahresarbeit E in kWh der bezogenen Energie
- Maximalleistung P in kW (höchster ¼-h-Leistungsmittelwert im Vertragsjahr)
- bei Kunden mit Eigenerzeugung: angemeldete Reservenetzkapazität PR in kW
Aus diesen Daten wird die Jahresbenutzungsdauer T als Quotient aus der Jahresarbeit E und der Maximalleistung P berechnet. Ab 2500 h/a kommt Preisblatt 1, ansonsten Preisblatt 2 zur Anwendung.
In diesen beiden Preisblättern für die Netznutzung findet man jeweils einen jährlichen Leistungspreis (EUR/kWa) und einen Arbeitspreis (Ct/kWh) in Abhängigkeit von der Entnahmestelle des Kunden. Das Netznutzungsentgelt ergibt sich aus der Summe der Produkte von Leistungspreis mal Maximalleistung P und Arbeitspreis mal Jahresarbeit E.
Für die Reservenetzkapazität gilt ein jährlicher Leistungspreis (EUR/kWa) in Abhängigkeit von der Dauer der jährlichen Reserveinanspruchnahme (h/a) und der Entnahmestelle des Kunden. Die Preise hierfür sind in Preisblatt 5 abgebildet.
Für die Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung gilt ein reiner
Arbeitspreis (Preisblatt 3).


