Allokation/Bilanzierung/ Nominierung
Bilanzierung
Mit der Einführung eines standardisierten Netzzugangsverfahrens erhalten Sie an dieser Stelle ausführliche und umfassende Informationen zu den Regeln für den Bilanzausgleich und für die Ausgleichsenergie einschließlich der Regelungen für Gasdifferenzmengen und zu den Methoden, nach denen dafür vom Transportkunden zu leistende Entgelte berechnet werden. Zurzeit können wir Ihnen diese Informationen aufgrund der laufenden Detaillierung des Netzzugangsmodells noch nicht zur Verfügung stellen. Solange werden auf dieser Seite die bisherigen Regelungen zum Bilanzausgleich veröffentlicht.
Grundsätzlich hat der Transportkunde zu gewährleisten, dass die am Ausspeisepunkt vom Erdgaskunde entnommene Gasmenge zeitgleich und wärmeäquivalent am Einspeisepunkt bereitgestellt wird. In der Regel ist hierzu eine Online-Übertragung der Messdaten erforderlich.
Auf Wunsch kann die Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH dem Kunden nach vorheriger vertraglicher Festlegung und gegen Entgelt die Bilanzierung der Mehr- und/oder Mindermengen als Dienstleistung anbieten. Diese Dienstleistung beinhaltet den Kauf und Verkauf von Mehr- und/oder Mindermengen. Die Mehr/Mindermengenrechnung wird am Ende eines Monats abgerechnet.
Der Gasverbrauch wird gemessen und stündlich mit einem Erfassungsgerät (z.Z. standardmäßig: MRG 910 der Fa. Wieser mit analogem Modem) registriert.
Einzelheiten werden in dem jeweiligen Bilanzierungsvertrag geregelt
Nominierung
Mit der Einführung eines standardisierten Netzzugangsverfahrens erhalten Sie an dieser Stelle ausführliche und umfassende Informationen zu den Verfahren die bei der Buchung, der Nominierung und Abwicklung der Netznutzung angewendet werden. Zurzeit können wir Ihnen diese Informationen aufgrund der laufenden Detaillierung des Netzzugangsmodells noch nicht zur Verfügung stellen. Solange werden auf dieser Seite die bisherigen Regelungen veröffentlicht.
Bei entsprechender Vereinbarung kann der Kunde der Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH entsprechend der hier aufgezeigten Regelungen die Erdgasmengen in kWh/h nominieren, die Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH für ihn im Rahmen der von ihm bestellten und von Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH vorgehaltenen Transportkapazität jeweils transportieren soll.
Die Nominierung muss enthalten:
- die zu transportierende Erdgasmenge in kWh/h
- den Zeitraum
- Übernahmestelle und Übergabestelle
- Bezeichnung des Netzzugangsvertrages des Kunden an der Übernahme- und Übergabestelle mit der Zählpunktbezeichnung
Die Mengennominierung erfolgt im Rahmen der vertraglich vereinbarten Transportkapazität. Der Kunde wird Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH gemäß nachfolgenden Regelungen die Erdgasmengen in kWh nominieren, die Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH für ihn im Rahmen der von ihm bestellten und von Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH vorgehaltenen Transportkapazität jeweils transportieren soll.
Der Transportkunde teilt Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH per Fax bis zum Donnerstag, 12.00 Uhr einer jeden Woche mit, welche Erdgasmengen in kWh er in den jeweiligen Stunden an jedem Tag in der folgenden Woche zum Transport übergeben will. Die Bestätigung erfolgt dann bis Freitag 12.00 Uhr per Fax.
Der Transportkunde kann in Ausnahmefällen bis 24 Stunden vor Lieferbeginn die Leistung renominieren.


