Einspeisung anmelden

Anmeldeverfahren

Anmeldepflichtig sind Neuanlagen und auch Änderungen (Erweiterungen) bei bestehenden Erzeugungsanlagen.

Die Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH als Verteilnetzbetreiber sollte daher schon frühzeitig in der Planungsphase eingeschaltet werden.

Die Anmeldung erfolgt mit unserem Formblatt Anmeldevordruck für Photovoltaikanlagen. Der Vordruck muss von einem eingetragenen Elektroinstallateur unterzeichnet werden. Darüber hinaus werden weitere Informationen benötigt:

  • Lageplan, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort hervorgehen (z. B. Maßstab 1:500) und auf dem die Lage der geplanten Erzeugungsanlage gekennzeichnet ist.
  • Datenblatt mit den technischen Daten der Anlage (siehe "Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage" der VDEW)
  • Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel (Blockschaltbild)
  • Beschreibung der Schutzeinrichtungen mit genauen Angaben über Art, Fabrikat, Schaltung und Funktion und ggf. eine entsprechende Konformitätserklärung zum Nachweis der genannten Forderungen
  • Angabe über den Kurzschlussstrom der Eigenerzeugungsanlage am Übergabepunkt im Niederspannungsnetz
  • Beschreibung der Art und Betriebsweise von Antriebsmaschine, Generator, Wechselrichter, Frequenzumrichter und Beschreibung der Art und Zuschaltung zum Netz anhand von Datenblättern und Prüfprotokollen
  • Bei Wechselrichtern und Frequenzumrichtern: Nachweis über die Erfüllung der in den Richtlinien der VDEW gestellten Anforderungen, z.B. durch Vorlage einer Konformitätserklärung des Herstellers oder durch entsprechende Datenblätter.

Bei Anlagen mit mehr als 30 kW Leistung auf einem Grundstück wird für die Durchführung der Netzverträglichkeitsprüfung eine Gebühr in Höhe von 250 Euro erhoben. Erst mit Vorlage des unterzeichneten Auftrag zur Durchführung von Netzberechnungen kann diese realisiert werden. Gemäß §5 Abs. 6 Nr. 2 EEG besteht die Möglichkeit die für die Netzverträglichkeitsprüfung erforderlichen Daten beim Netzbetreiber anzufordern.

Nach Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen werden wir die Anschlusssituation überprüfen und die Netzverträglichkeitsprüfung durchführen. Sie erhalten eine schriftliche Information, wo die Anlage in der gewünschten Größe installiert und betrieben werden kann. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen, die Anlage erst nach Vorlage dieser Genehmigung zu bestellen.

Bitte geben Sie diese Informationen auch Ihrem Elektroinstallateur bzw. der ausführenden Fachfirma weiter, die in der Regel die Anmeldung für Ihre Eigenerzeugungsanlage übernehmen!

Im Informationsblatt erhalten Sie weiteren Informationen und Erläuterungen zum Prozessablauf. Dadurch können Rückfragen und Verzögerungen schon im Vorfeld vermieden werden.

Technische Besonderheiten

  • Beim Einsatz einer selbsttätigen Freischaltstelle ist immer die Konformitätserklärung beizufügen.
  • Eigenerzeugungsanlagen können bis zu einer Nennscheinleistung von max. 4,6 kVA einphasig angeschlossen werden; größere Anlagen sind dreiphasig anzuschließen, wobei die Gesamtunsymmetrie zwischen den einzelnen Außenleitern max. 4,6 kVA betragen darf.

Bei dem Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz ist oberhalb einer Anlagenleistung von 30 kVA – unabhängig vom eingesetzten Schutzsystem – immer eine jederzeit zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion erforderlich. Zusätzlich ist ein konventioneller Entkupplungsschutz mit Spannungs- und Frequenzüberwachung erforderlich

Für Anlagen mit einer Wechselrichternennleistung kleiner 30kVA kann auf die jederzeit zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion verzichtet werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Einphasig in einen Außenleiter einspeisender, nicht inselbetriebsfähiger Wechselrichter bis zu einer Leistung von 4,6 kVA mit dreiphasiger Spannungsüberwachung

oder

  • Selbsttätige Freischaltstelle zwischen einer netzparallelen Erzeugungsanlage und dem öffentlichen Niederspannungsnetz gemäß E DIN VDE 0126-1-1,l Mai 2005
    • Mit Impedanzmessung
    • Mit dreiphasiger Spannungsüberwachung oder
    • Nach Schwingkreistest