Häufig gestellte Fragen

1. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrages auf Anschluss einer Erzeugungsanlage?

Aufgrund des in 2010 anhaltenden Anfrageaufkommens für den Anschluss von Erzeugungsanlagen kann die Netztechnische Prüfung der Anlage bis zu 8 Wochen dauern. Daher ist zu empfehlen die Anfrage frühzeitig zu stellen. Nähere Hinweise hierzu finden Sie hier.

2. Wer muss den Antrag auf Anschluss einer Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber stellen?

Die Anfrage zur Netzprüfung können Sie schriftlich mit folgenden Angaben zur geplanten Eigenerzeugungsanlage nach EEG senden:

  • Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  • Art der Erzeugungsanlage (z.B. Photovoltaik)
  • Anschlussleistung und Art des Generators/Wechselrichters
  • bei PV-Anlagen (Modulleistung in kWp und Wechselrichterleistung)
  • PV-Eigenverbrauch ja/nein
  • Aktueller Lageplan mit eingezeichneter Anlage
  • geplanter Zeitpunkt der Realisierung

Haben Sie sich für die Errichtung einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG, z.B. einer Photovoltaik-Anlage, entschieden und ist auch der Netzanschluss geklärt, so müssen Sie vor Baubeginn die Anlage durch Ihren Elektroinstallateur anmelden lassen. Näheres erfahren Sie hier.

3. Ist der bestehende Hausanschluss automatisch immer mein Einspeisepunkt?

Man kann nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass der Netzanschluss der Eigenerzeugungsanlage nach EEG über den bestehenden Hausanschluss sowie das bestehende Versorgungsnetz möglich ist. Diese Aussage gilt unabhängig von der Anlagenleistung und kann wegen der Vielzahl von Einspeisern auch bei kleinen Anlagen zutreffen. Für den Anschluss an einen eventuell zu ermittelnden Anschlusspunkt gemäß EEG können Anschlussänderungen notwendig werden. Eventuell kann der Anschluss auch erst nach Durchführung von Maßnahmen im Stromversorgungsnetz erfolgen.

Schließen Sie deshalb keine endgültigen Kaufverträge, bevor nicht die Einspeisemöglichkeit geprüft wurde.

4. Ist eine Netztechnische Prüfung immer notwendig?

Die Netztechnische Prüfung ist immer notwendig. Im Rahmen dieser Untersuchung wird unter Beachtung aller technischen Normen und Richtlinien und Berücksichtigung der Gegebenheiten des Netzes der gesamtwirtschaftlich günstigste Einspeisepunkt bestimmt.

5. Wie erhalte ich meine Vergütung?

Bevor die Vergütung ausbezahlt werden kann sind weitere Schritte notwendig. Der Elektroinstallateur hat dem Netzbetreiber eine Inbetriebsetzungsanzeige/Fertigmeldung zuzusenden. Dies ist für die Abnahme der Anlage durch den Netzbetreiber erforderlich. Nach erfolgreicher Abnahme der Anlage erhalten Sie eine Stromeinspeisebestätigung. Das hier beigefügte Kundendatenblatt ist ausgefüllt an die angegebene Faxnummer zu senden, damit die Vergütung veranlasst werden kann.

6. Wie hoch ist meine Vergütung?

Die Vergütung einer Erzeugungsanlage hängt vom Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage ab. Die zu diesem Zeitpunkt geltenden Vergütungssätze des EEG/ KWKG werden ausbezahlt.

7. Was versteht man unter Inbetriebnahme nach dem EEG?

Gemäß § 3 Ziffer 5 EEG ist die "Inbetriebnahme die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft, unabhängig davon, ob der Generator der Anlage mit Erneuerbaren Energien, Grubengas oder sonstigen Energieträgern in Betrieb gesetzt wurde"

Entsprechend der Clearingstelle EEG ist eine erstmalige Inbetriebnahme nach der Gesetzesbegründung auch ohne Netzanschluss möglich. Voraussetzung ist die Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage und die darauffolgende Inbetriebnahme, d.h. es muss eine tatsächliche Stromerzeugung durch den Generator erfolgt sein. Bei PV-Anlagen ist jedes einzelne Modul ein Generator.

Alle vergütungsrelevanten Tatsachen müssen vom Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber nachvollziehbar nachgewiesen werden. Falsche, nicht nachvollziehbare oder fehlende Angaben führen nicht nur zu einer Änderung der Vergütung, sondern können unter Umständen auch strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen.

8. Wann erhalte ich einen Vertrag für meine Photovoltaikanlage?

Wir versenden keine Stromeinspeiseverträge, da wir ausschließlich das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die Allgemeinen Bedingungen zugrunde legen. Sie erhalten eine Stromeinspeisebestätigung, die als Vorlage für Banken und Behörden dient. Diese enthält alle relevanten Daten zu Anlagenbetreiber, Standort und Leistung der Anlage. Die Stromeinspeisebestätigung erhalten Sie nach der Abnahme Ihrer Anlage durch einen Mitarbeiter der Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH.