Messpreise
Messpreise für Stromeinspeisungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
gültig ab 01.01.2011
| Beschreibung | EUR/Jahr |
| Niederspannung, direkte Messung: | |
| - Ein-/Zweirichtungsarbeitszähler (für Neuanlagen nicht mehr verfügbar) | 6,84 |
| - Ein-/Zweirichtungsarbeitszähler elektronisch | 26,88 |
| Wandler-Messung (ab 40 kW): | |
| - Ein-/Zweirichtungszähler | 52,32 |
| - Lastgangzähler1) | 203,78 *) |
| Mittelspannung: | |
| - Ein-/Zweirichtungsarbeitszähler | 263,16 |
| - Lastgangzähler | 431,18 *) |
| *) Zählerfernauslesung über einen vom Anlagenbetreiber kostenlos zur Verfügung gestellten Telefon-Festnetzanschluss zusätzlich |
125,62 |
Neben den aufgeführten Preisen für den Messstellenbetrieb werden für Messung, Abrechnung und Gutschriftverfahren keine weiteren Gebühren erhoben.
Eine Anpassung der genannten Messpreise, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, bleibt - soweit erforderlich, nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur - vorbehalten.
Die genannten Messpreise sind Nettopreise, denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzugerechnet wird.


