Preisbestandteile

Die Vergütung für Strom aus KWK-Anlagen besteht aus drei Anteilen.

  • Üblicher Preis gemäß §4 Abs. 3 KWK-G , der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangen Quartal. Internetlink: www.eex.de , KWK-Index
  • Zuschlag gemäß §7 KWK-G, zum Beispiel für  kleine KWK-Anlagen bis zu einer Leistung von 50 Kilowatt in Höhe von 5,11 Cent/kWh für die Dauer von 10 Jahren ab Aufnahme des Dauerbetriebs.
  • Entgelt für dezentrale Einspeisung Preisblatt

Vorraussetzung für eine Vergütung für Strom aus KWK-Anlagen ist ein Bescheid vom „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“. Ein Antragsformular sowie weitere Informationen erhalten sie auf den Internetseiten der BAFA, www.bafa.de , Kategorie „Energie“.