Einspeisung EEG

Als Erneuerbare (regenerative) Energien bezeichnet man Energiequellen, die sich ständig erneuern und nach den Zeitmaßstäben des Menschen unendlich lange zur Verfügung stehen. Die drei ursprünglichen Energiequellen sind Solarstrahlung, Erdwärme (Geothermie) und Gezeitenkraft. Diese können direkt oder indirekt in Form von Biomasse, Wind, Wasserkraft und Wellenenergie genutzt werden. Dabei ist die Nutzung der Erneuerbaren Energien gekennzeichnet durch geringe Ressourcenentnahme und Materialrückführung in den ökologischen Kreislauf.
Laut Erneuerbare Energien Gesetz-Novelle gelten als Erneuerbare Energien "Wasserkraft, einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie und Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie".
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien trifft Regelungen für die Einbindung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in den Energiemarkt. Es behandelt den Anschluss der Anlagen an ein Netz, die vorrangige Abnahme des erzeugten Stromes und die Vergütung der abgenommenen Strommengen sowie den bundesweiten Ausgleich und die Weiterwälzung an Letztverbraucher versorgende Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien bis 2010 auf mindestens 12,5% zu und bis 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen.

Meldepflicht für Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß §16 Abs.2 S.2 EEG

Ab 1. Januar 2009 tritt das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Gemäß §16 Abs.2 S.2 EEG muss der Anlagenbetreiber der Bundesnetzagentur den Standort und die Leistung der Anlage melden. Weiter Infos hierzu erhalten sie hier.