2010

Gemäß § 52 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien (EEG) vom
25. Oktober 2008 sind Verteilnetzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Daten nach den Vorgaben des § 47 EEG zu veröffentlichen.

Die Veröffentlichungen entsprechen dem Inhalt der an die Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreiber übermittelten Daten für das Kalenderjahr 2010.

Die gesetzeskonforme Vergütung der von der Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH abgenommenen EEG-Einspeisungsmengen gemäß § 16-33 EEG sowie die Ermittlung der vermiedenen Netznutzungsentgelte gemäß § 35 Abs. 2 EEG wurden von einer allgemein anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bescheinigt.

Einspeisungen nach geförderten Energiearten gemäß §§ 16-33 EEG im Verteilnetz der Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH

  Strommenge Anteil Energie Vergütung 1)
  (MWh) (%) (TEUR)
§ 23 Wasserkraft 16.5271 2,46 1.379
§ 24-26 Deponiegas, Klärgas und Grubengas 3.391 0,51 260
§ 27 Biomasse 331.687 49,40 66.835
§ 28 Geothermie 0 0,00 0
§ 29 Windenergie 82.207 12,24 6.962
§ 32-33 Solare Strahlungsenergie3) 237.675 35,40 105.940
Gesamt 671.488 100,00 181.375

vermiedene NNE2) (TEUR)
   
2.016

Vergütung nach Abzug vermiedener
NNE2) (TEUR)
 
179.359

Letztverbrauch im Verteilnetz (MWh)

2.481.927
 

1) gesetzliche Mindestvergütung ohne Mehrwertsteuer

2) vermiedene Netznutzungsentgelte gemäß §35 Abs. 2

3) Die Vergütungen beinhalten die nach §33 Abs. 2 EEG (selbst verbrauchter Solarstrom) geleisteten
Zahlungen an die Anlagenbetreiber i.H.v. 46.337,69 EUR. Die selbst verbrauchten Strommengen i.H.v. 205.694 kWh sind dagegen in der abgenommenen Strommenge nicht enthalten.

Bericht nach §52 Abs. 1 EEG

Jahresabrechung nach §52 Abs. 2 Nr. 1 EEG