EEG-Jahresabrechnungen
Gemäß § 52 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien (EEG) vom
25. Oktober 2008
sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung
der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen
erforderlichen Angaben zu veröffentlichen.
Hier finden Sie die Informationen für die Jahre


