EEG-Jahresabrechnungen

Gemäß § 52 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien (EEG) vom
25. Oktober 2008 sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen.

Hier finden Sie die Informationen für die Jahre

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