Anpassung der Standard-Rahmenverträge an das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
Mit dem Beschluss BK6-17-042 hat die Bundesnetzagentur den Rahmenvertrag für den Messstellenbetrieb Strom an die Anforderungen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende angepasst. Den überarbeiteten Standardrahmenvertrag stellen wir Ihnen auf dieser Seite als Download zur Verfügung. Des Weiteren finden Sie hier unsere "technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Strom" als Anlage zu den jeweiligen Standardrahmenverträgen sowie weitere Anlagen für den liberalisierten Messstellenzugang.
Technische Mindestanforderungen
- Technische Mindestanforderungen (gültig ab 23.06.2020) (384 kB)PDF
- Technische Mindestanforderungen (gültig ab 01.03.2020) (384 kB)PDF
- Technische Mindestanforderungen (gültig ab 01.04.2019) (361 kB)PDF
- Technische Mindestanforderungen (gültig bis 31.03.2019) (296)PDF
- Kommunikationsdatenblatt Strom (59 kB)PDF