Mit der Entrichtung des Netzentgelts wird die Nutzung der Netz- oder Umspannebene des jeweiligen Netzbetreibers, an die der Netznutzer angeschlossen ist, sowie aller vorgelagerten Netz- und Umspannebenen abgegolten. Die Berechnung der Netzentgelte ist in der Stromnetzentgeltverordnung geregelt.
Individuelle Netzentgelte
An Stelle der oben genannten Netzentgelte und Regelungen sind die Sonderformen der Netznutzung „Atypisch“, „Bandkunden“ und „Singuläre Betriebsmittel“ gesetzlich geregelt:
Preisblattarchiv
- Preise und Regelungen gültig ab 01.01.2020 (120 kB)PDF
- Preise und Regelungen gültig ab 01.01.2019 (89 kB)PDF
- Preise und Regelungen gültig ab 01.01.2018 (90 kB)PDF
- Preise und Regelungen gültig ab 01.01.2017 (89,6 kB)PDF
- Preise und Regelungen gültig ab 01.01.2016 (84 kB)PDF
- Preise und Regelungen gültig ab 01.01.2015 (132 kB)PDF